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Anschlagen von Lasten

Das Wichtigste in Kürze

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Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe

zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben.

Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagenwerden. Falsch oder mangelhaft angeschlagene Lasten gefährden Menschen und Materialien. Das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen,gilt deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV).Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind.

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Anforderungen an die Ausbildung

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Als Ausbildung gilt eine umfassende Vermittlung theoretischerund praktischer Kenntnisse zum Anschlagen

von Lasten mit .berprüfung der erforderlichen Kompetenzen.Sie soll im gewohnten Arbeitsumfeld mit den dabei

benötigten Anschlag- und Lastaufnahmemitteln stattfinden.

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Der Inhalt und die Dauer sind abhängig von:

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• den zu transportierenden Lasten

• den verwendeten Anschlagmitteln: Hebebändern,Gurten, Ketten, Transportankern usw.

• den verwendeten Lastaufnahmemittel: Krangabel,Lasttraversen,Vakuumheber usw.

dem betrieblichen Umfeld (z. B. Baustelle, Giesserei,mechanische Werkstatt, Werkhalle)

den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit der Anschlägerinnen und Anschläger

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Geltungsbereich der Ausbildungspflicht

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Die Ausbildungspflicht für das Anschlagen von Lasten gilt für alle Krane, die der Kranverordnung unterstehen.

Dies betrifft Hebegeräte, die folgende Merkmale aufweisen:

(Kranverordnung Art. 2):

• Die Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000 kg oder das Lastmoment mindestens 40 000 Nm.

• Das Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk.

• Der Kranhaken kann horizontal in mindestens einer Achse frei verfahren werden.

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In allen Branchen kontrolliert die Suva ab dem 01.04.2023 das Vorhandensein der Ausbildung. Sicher ist es Ihnen aber ein Anliegen, dass Ihre Mitarbeiter ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen gesund bleiben.

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Wir bieten Ihnen diese Schulung an. Wir haben diese Schulung, wie auch die Schulung für die Krankategorie C (Hallenkran) nicht erst seit heute, sondern schon 13 Jahre an.

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Die Schulung findet immer bei Ihnen vor Ort statt. Wir benötigen nur einen Kran in irgend einer Form und die für Ihren Betrieb typischen Lasten. Das restliche Material bringen wir auf Platz. Sie Brauchen sich weder um Sitzgelegenheiten noch Beamer oder Fernseher zu kümmern. Die Schulung kann in einer Halle, auf einer Baustelle oder in einem Werkhof stattfinden.

 

 

 

                                                                  Hier finden Sie weitere informationen.

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                                                                  Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf.

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                                                                  Christian Frauchiger

                                                                  Sachverständiger Anschlag- Hebe- Lastaufnahme- und Zurrmittel

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                                                                                                     Mobil:    +41 79 775 65 96

                                                                 Mail:      info@herzig-expertisen.ch

                                                                 Tel:        +41 927 19 93

                                                     

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