

21. Juni 2019
Neues Angebot für Hubarbeitsbühnen
Nach erfolgreichen Weiterbildungen können wir Ihnen neu Schulungen für Arbeitsbühnen anbieten. Diese Ausbildungen sind firmeninterne Kurse und als solche von der Suva und dem VSSA anerkannt.
7.4. Anforderung an Ausbildner für die innerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildner sollte ausreichend Fachkenntnisse über HAB haben und mindestens über eine Einweiser-Ausbildung verfügen. Zusätzlich wird der Nachweis einer Schulung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (mind. 1 Tag, z.B. Baspro) sowie einer Schulung in Erste-Hilfe-Leistung empfohlen.
Zusätzlich wird bei der Schulung von Auslegerbühnen (Kat. 1b und 3b) der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Schulungskurses für PSAgA empfohlen.
Vorhandene Ausbildungen gemäss oben stehender Empfehlung:
- Schulung als Einweiser Kat 3a, 3b
- Dipl. Sicherheitsfachmann EKAS
- BLS-AED Instruktor SRC
- Ausweis für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Hier können Sie die Fachempfehlung des VSSA (Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter) herunterladen.
