21. Juni 2019
​
​
Neues Angebot für Hubarbeitsbühnen
​
Nach erfolgreichen Weiterbildungen können wir Ihnen neu Schulungen für Arbeitsbühnen anbieten. Diese Ausbildungen sind firmeninterne Kurse und als solche von der Suva und dem VSSA anerkannt.
​
7.4. Anforderung an Ausbildner für die innerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildner sollte ausreichend Fachkenntnisse über HAB haben und mindestens über eine Einweiser-Ausbildung verfügen. Zusätzlich wird der Nachweis einer Schulung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (mind. 1 Tag, z.B. Baspro) sowie einer Schulung in Erste-Hilfe-Leistung empfohlen.
Zusätzlich wird bei der Schulung von Auslegerbühnen (Kat. 1b und 3b) der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Schulungskurses für PSAgA empfohlen.
​
Vorhandene Ausbildungen gemäss oben stehender Empfehlung:
​
- Schulung als Einweiser Kat 3a, 3b
- Dipl. Sicherheitsfachmann EKAS
- BLS-AED Instruktor SRC
- Ausweis für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​
Hier können Sie die Fachempfehlung des VSSA (Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter) herunterladen.