

CZV - Kurse

CZV - Weiterbildungsstätte
Die EWS-Education ist anerkannte Weiterbildungsstätte der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter). Unsere Kurse werden Ihnen und Ihren Mitarbeitenden bei Bedarf als CZV-Weiterbildung angerechnet.
Der Fähigkeitsausweis für den Güter- beziehungsweise für den Personenverkehr zeigt, dass dessen Inhaber/in höhere Anforderungen beim Transport von Menschen und Sachen mit Motorfahrzeugen der Kat. C/C1 oder D/D1 erfüllt. Auf dem oben abgebildeten Muster-Fähigkeitsausweis ist die Grundkategorie C sowie die Berechtigung für die Kategorie D1 aufgeführt. Darin enthalten sind auch die Berechtigungen für die Kategorien C1 und CE. Die Kategorie D berechtigt auch für die Kategorien D1 und DE.
Termine
Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» und im Ausland Fahrerqualifizierungsnachweis genannt – wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Er ist fünf Jahre gültig. Für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises müssen Sie fünf Weiterbildungstage nachweisen.
Gleiche Nummer wie FAK
Der Fähigkeitsausweis ist nur zusammen mit dem FAK (Führerausweis im Kreditkartenformat) gültig. Aus diesem Grund sollte die Nummer gleich wie im Führerausweis sein. Vergleichen Sie bitte die Nummern. Stimmen sie nicht überein, wenden Sie sich an Ihr Strassenverkehrsamt.